Schulordnung der Obersee-Schule 

Alle haben ein Recht darauf, ungestört arbeiten zu können. Daher werden wir uns bemühen, im Schulalltag für ein verträgliches Miteinander zu sorgen.
Damit wir gut miteinander auskommen und jede/r Schüler/in erfolgreich lernen kann, wollen wir uns an die Regeln halten.

1. Unterrichtsbeginn

  • Die erste Stunde beginnt pünktlich um 8.00 Uhr.
  • Das Schulgebäude wird um 7.30 Uhr in den Wintermonaten bzw. um 7.50 Uhr in den Sommermonaten (nach den Osterferien bis zu den Oktoberferien) nach dem Klingelzeichen betreten. Alle SchülerInnen gehen direkt zu ihrem Klassenraum. Bei schlechtem Wetter gelten Sonderregeln.
  • Bei späterem Unterrichtsbeginn melden sich die SchülerInnen im Freizeitbereich. Sie betreten die Schule dann durch den Seiteneingang des Freizeitbereiches.
  • Vor Stundenbeginn legen alle SchülerInnen die für den Unterricht notwendigen Arbeitsmittel auf den Tisch.
  • Eltern und andere Besucher melden sich bitte im Sekretariat.

2. Zeitplan

Reguläre Unterrichtszeiten

 

Regelung für verkürzten Unterricht

1. Stunde 08:00 Uhr – 08:45 Uhr   1. Stunde 08:00 Uhr – 08:30 Uhr
2. Stunde 08:55 Uhr – 09:40 Uhr   2. Stunde 08:40 Uhr – 09:10 Uhr
Pause 09:40 Uhr – 10:00 Uhr   3. Stunde 09:20 Uhr – 09:50 Uhr
3. Stunde 10:00 Uhr – 10:45 Uhr   Pause 09:50 Uhr – 10:10 Uhr
4. Stunde 10:55 Uhr – 11:40 Uhr   4. Stunde 10:10 Uhr – 10:40 Uhr
Pause 11:40 Uhr – 12:25 Uhr   5. Stunde 10:50 Uhr – 11:20 Uhr
5. Stunde 12:25 Uhr – 13:10 Uhr   6. Stunde 11:30 Uhr – 12:00 Uhr
6. Stunde 13:20 Uhr – 14:05 Uhr   7. Stunde 12:00 Uhr – 12:30 Uhr
7. Stunde 14:05 Uhr – 14:50 Uhr      

 

3. Die Pausen

Die Flure, Treppen, Mensa, Toiletten und Gänge sind keine Aufenthaltsräume. Das Werfen mit Bällen und anderen Gegenständen ist im Schulhaus grundsätzlich nicht erlaubt. In den kleinen Pausen bleiben alle SchülerInnen im Klassenraum. Im gesamten Schulhaus ist das Rennen nicht gestattet.

Während der kalten Jahreszeit haben die Kinder des 1. und 2. Lernjahres die Möglichkeit, Freizeiträume in der 2. Hofpause (Bauraum, Früh- und Späthort, Bibliothek, Schüler-Cafe für 5. und 6. Klassen) zu nutzen.

3.1. Die Hofpausen

  • In den Hofpausen verlassen die SchülerInnen zügig das Schulgebäude, um sich an der frischen Luft zu erholen.
  • Damit das Schulgelände sauber bleibt, werfen wir alle Abfälle in die Mülleimer bzw. die Papierkörbe.
  • Pausenbuddy’s sind für die Ordnung und Sauberkeit, sowie zu „Streitschlichtung“ eingesetzt.
  • Während der Pausen und auch in der Unterrichtszeit wird das Schulgelände nicht verlassen.
  • Der Raumwechsel erfolgt nach dem Ende der Hofpause.

3.2. Die Regenpausen

  • Wenn es zur Zeit der Hofpause regnet, verbleiben alle Schüler im Klassenraum. (Klingelzeichen beachten)
  • Ein notwendiger Raumwechsel erfolgt um 09:55 Uhr und 12:20 Uhr.
  • Die Zeit kann zu ruhigem Spiel im Klassenraum und auf dem angrenzenden Flur genutzt werden. Dabei verhalten sich alle SchülerInnen rücksichtsvoll.
  • Die Aufsicht der SchülerInnen nach dem „Abklingeln“ erfolgt durch den vorherigen Pädagogen/in (Unterricht).
  • Die SchülerInnen dürfen nach Bedarf mit entsprechender Kleidung rausgehen.

4. Unterrichtsende

  • Nach der letzten Stunde werden die Klassenräume ordentlich verlassen. Die Plätze sind aufgeräumt, die Stühle hochgestellt und der Ordnungsdienst wischt die Tafel sauber und fegt den Klassenraum.
  • Die Schule wird nach Beendigung des Unterrichts zügig und auf direktem Weg verlassen.
  • Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen am Nachmittag (z.B. Arbeitsgemeinschaften) darf sich nur in dem für die Veranstaltung festgelegten Raum aufgehalten werden.

5. Umgang mit Schuleigentum

  • Für das Aussehen des Klassenraumes und der ganzen Schule, einschließlich des Geländes, ist jeder von uns verantwortlich.
  • Für die Sauberkeit des Schulgeländes nach Unterrichtsschluß (z.B. Aufsammeln von Papier) ist täglich die Klasse vom Dienst zuständig.
  • Alle tragen dazu bei, dass Tische, Stühle, Tafeln und Wände ordentlich behandelt werden. Bei mutwilliger Beschädigung behält sich die Schule eine Schadensersatzforderung vor.
  • Mit den bereitgestellten Schulbüchern gehen alle SchülerInnen sorgsam um.

6. Allgemeine Regeln

  • Es gilt, dass alle SchülerInnen den Anweisungen der LehrerInnen und ErzieherInnen zu folgen haben.
  • Zur Schule werden nur die Gegenstände mitgebracht, die für den Unterricht benötigt werden. Für Dinge, die zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, trägt jede/r Schüler/in selbst die Verantwortung.
  • Verboten ist das Mitbringen von Gegenständen, die andere verletzen können.

    Gewalt wird an unserer Schule nicht geduldet!

  • Handys sind ausgeschaltet in der Mappe aufzubewahren. Unerlaubte Spielzeuge gehören nicht in unsere Schule.

7. Ordnungsmaßnahmen (siehe: Unsere Schulregeln)

Mit den SchülerInnen, die die Regeln nicht beachten, wird ein klärendes Gespräch geführt und eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme des/der Schülers/ Schülerin angeordnet. Bei Fehlverhalten entschuldigen sich die SchülerInnen und es wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Bei:

  • absichtlichem Stören des Unterrichts,
  • Prügeln oder Gewaltanwendung,
  • mutwilligem Beschädigen und Entwenden von fremden Eigentum,
  • bewussten Nichtachten von Absprachen und Regelungen, auch bei Ausflügen und Klassenfahrten

greifen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz §§ 62 und 63.

Stand 16.03.2017