Kinderrechte
Am 20.11.25 haben wir uns mit einigen Klassensprecher:innen am Aktionstag Kinderrechte beteiligt. In verschiedenen Workshops ging es um die Kinderrechte.
Was sind Kinderrechte?
Kinderrechte sind grundlegende Rechte, die Kindern das Recht auf Leben, Schutz, Entwicklung, Bildung, Gesundheit und Beteiligung garantieren. Sie wurden in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 festgelegt, die fast alle Staaten der Welt unterzeichnet haben, um sicherzustellen, dass Kinder sicher und gut aufwachsen können. (Zusammenfassung einer KI)
Und hier mal exemplarisch ein Kinderrecht: das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung.
Kinder haben gemäß Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung.
Dies bedeutet, dass Kinder das Recht haben, ihre Freizeit frei nach eigenen Wünschen zu gestalten, zu spielen, sich künstlerisch zu betätigen und sich zu erholen. Der Staat und die Gesellschaft sind dazu angehalten, entsprechende Angebote wie Spielplätze, Sportvereine und kulturelle Einrichtungen zu schaffen und zu fördern, um dieses Recht zu gewährleisten.
Und wie sieht es vor unserer eigenen Haustür aus?
Oder genauer gefragt, mit unserem Schulhof? Leider gar nicht gut. Unsere Obersee-Schule wurde in den letzten 2 Jahren um einen Neubau ergänzt, damit mehr Schüler:innen in den Genuss von Bildung kommen können. Das Recht, ihre Pausen/Freizeit nach ihren Wünschen zu gestalten wurde dabei stark vernachlässigt. Für weitere 6 Monate wurde nun der Bauzaun so umgestellt, dass den Kindern der Zugang zum (letzten) Sandkasten verwehrt wird. Innerhalb der umzäunten Fläche wurden nun (im November 25) eine Wiesenmischung gesät, so dass hier zum Frühjahr eine wunderschöne Rasenfläche entstehen soll.
Nun befinden wir uns aber in der kalten Jahreszeit. D.h. nachts sinken die Temperaturen unter den Gefrierpunkt, der Boden friert durch. Tagsüber steigen die Temperaturen und der Boden taut wieder auf, mit dem Ergebnis, dass der Schulhof nicht mehr begehbar ist. Und das Ergebnis sieht dann so aus.


Die Frage, wie es wohl im Gebäude aussieht, kann sich hier jede:r selber beantworten.
Das Recht auf freies Spiel darf hier hinterfragt werden.
Der Wunsch der Kinder, nach einem Schulhof, der bespielbar ist, ist nur zu verständlich.


